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Investitionsprogramm Wald - Jetzt investieren und bis zu 40 % Förderung erhalten!

Die landwirtschaftliche Rentenbank bietet ab dem 3.11.2020 im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Zuschüsse von bis zu 40 % für Investitionen in eine nachhaltige Waldwirtschaft an. Gefördert werden daher auch viele Maschinen von SEPPI M. Bis Ende 2021 stehen für das Förderprogramm insgesamt rund 50 Millionen Euro bereit. Der Zeitpunkt ist also im wahrsten Sinne des Wortes günstig sich jetzt Ihr SEPPI M. Gerät zu sichern und so nachhaltig in eine erfolgreiche Zukunft zu investieren.

Aktueller Hinweis vom 25.11.2020:

 

Das Programm ist so erfolgreich gestartet, dass die eingeplanten Fördergelder inzwischen bereits ausgeschöpft wurden. Die Antragstellung wurde daher bis auf Weiteres ausgesetzt. Weitere Informationen über den derzeitigen Stand finden Sie unter:

 

https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/waldwirtschaft/

Was ist der Hintergrund?

Trockenheit, Stürme und Schädlingsbefall haben die Wälder Deutschlands in den letzten Jahren stark geschädigt. Deshalb unterstützt das BMEL die Akteure in der Forstwirtschaft seit mehr als einem Jahr mit zusätzlichen Mitteln. Viele Erwerbsforstbetriebe leiden in Folge der hohen Holzmengen und der daraufhin eingebrochenen Holzmärkte an massiven Liquiditätsproblemen. Durch die Corona-Pandemie und die zumindest zeitweise unterbrochenen Wertschöpfungsketten hat sich diese Situation weiter verschärft. Daher berücksichtigt die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Konjunkturpaket Wald und Holz mit insgesamt 700 Millionen Euro.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Eine Förderung können eine Vielzahl an Akteuren in der Forstwirtschaft beantragen:

  • private und öffentliche Waldbesitzer
  • forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (wenn Anforderungen an KMU erfüllt)
  • den Forstbetriebsverbänden gleichgestellte Forstverbände (wenn Anforderungen an KMU erfüllt)
  • forstliche Dienstleistungsunternehmen wie Lohnunternehmen oder forstliche Sachverständige (wenn Anforderungen an KMU erfüllt)
  • Forstbaumschulen (wenn Anforderungen an KMU erfüllt)

Welche SEPPI M. Maschinen werden gefördert?

Insgesamt stehen 138 SEPPI M. Maschinen auf der Positivliste. Dazu gehören zum Beispiel:

  • SEPPI M. MAXIFORST (Forstmulcher)
  • SEPPI M. MAXISOIL (Forstfräse)
  • SEPPI M. KASTOR (Wurzelstock- und Streifenfräse)
  • SEPPI M. MICROFORST rc (hydraulisch angetriebener Forstmulcher)
  • SEPPI M. BMS (Forstmulcher für den Baggeranbau)
  • SEPPI M. MIDI-KASTOR hyd (Wurzelstock- und Streifenfräse für den Baggeranbau)
  • SEPPI M. MIDIFORST drago (Forstmulcher mit Auswurf)
  • SEPPI M. S9 dyna (Schlegelmulcher)
  • uvm.

Die komplette Liste der förderfähigen SEPPI M. Maschinen finden Sie hier zum Download:

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Förderfähige SEPPI M. Maschinen
SEPPI M. Positivliste.pdf
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Wie viel wird gefördert?

Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt 10.000 Euro. Insgesamt darf die Förderung 400.000 Euro je Zuwendungsempfänger im Geltungszeitraum dieser Richtlinie nicht überschreiten.

Wo kann ein Antrag gestellt werden?

Der Zuschuss wird in Kombination mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank investiv vergeben, den sie über Ihre Hausbank beantragen. Besprechen Sie ihr Vorhaben also mit ihrer Hausbank und erstellen Sie bei der Rentenbank online den Zuschuss-Antrag.

 

Link zur Registrierung und zum Antrag: https://foerderportal.rentenbank.de/anmeldung

 

Den fertigen Antrag übergeben Sie Ihrer Hausbank, die diesen zusammen mit dem Antrag auf ein Refinanzierungsdarlehen weiterleitet. Nachdem die Rentenbank Ihr Vorhaben geprüft hat, erhalten Sie per Post einen Zuwendungsbescheid. Nach Erhalt des positiven Bescheides lösen Sie Ihre Bestellung auf Basis des eingereichten und bewilligten Angebotes aus und Lieferung und Berechnung erfolgen.

Wann werden die Förderungen ausbezahlt?

Nachdem die Verwendungsnachweise (Rechnungen) eingereicht und überprüft wurden zahlt Ihnen die Rentenbank den Zuschuss aus. Davon unabhängig wird das Darlehen wie üblich von der Hausbank ausgezahlt.

Bei Fragen zu förderfähigen SEPPI M. Maschinen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit.

Quelle: www.rentenbank.de, 5.11.2020

Weiterführende Dokumente

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Investitionsprogramm Wald - Kurze Zusammenfassung
Zusammenfassung.pdf
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Hinweise für die Antragserfassung im Förderportal der Rentenbank
waldwirtschaft-benoetigte-dokumente.pdf
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FAQ zur Richtlinie des BMEL für Investitionszuschüsse zu moderner Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft
FAQ.pdf
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Richtlinie für Investitionszuschüsse zu Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft
Richtlinie.pdf
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Programminformation - Investitionszuschüsse zu Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft (Nr. 5/2020)
Programminformation.pdf
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Programmbedingungen - Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft (Darlehenskomponente) (Nr. 310/ 311)
Programmbedingungen.pdf
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